Tätigkeitsfelder

Krückl Verteidiger in Strafsachen steht nicht nur Menschen („natürlichen Personen“), sondern auch Verbänden mit seiner strafrechtlichen Expertise zur Verfügung. Seit 2006 können nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch juristische Personen und Personengesellschaften (insbesondere Aktiengesellschaften, Europäische Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Privatstiftungen, Vereine, Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaft en und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen) strafrechtlich verfolgt werden und benötigen versierte Strafverteidigung.

Die Tätigkeitsfelder von Krückl Verteidiger in Strafsachen sind vielfältig: Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Amtsdelikte, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsunfälle mit Personenschaden, Vermögenskriminalität, Jugendstrafrecht, Suchtmittelstrafrecht, …  eben „das ganze Spektrum“.